Bei anhaltender Unpünktlichkeit,
Arbeitszeitmanipulation oder Bummelei von Seiten des Arbeitnehmers bleibt Arbeitgebern manchmal nur noch der Schritt zur Kündigung. Eine Vielzahl von verhaltensbedingten Kündigungen scheitern jedoch vor den Arbeitsgerichten. Welche rechtlich zulässigen Mittel den Arbeitgebern zur Verfügung stehen und durchsetzbar sind, zeigt das neue Seminar Kündigung wegen Schlechtleistung und Fehlverhalten der Haufe Akademie.
Fehlverhalten und Leistungsmängel von Arbeitnehmern sind für die betroffenen Führungskräfte, Personaler und Geschäftsführer nicht nur ärgerlich, sondern führen zu einem vertragswidrigen Zustand, den der Arbeitgeber mit einer Reihe von rechtlichen Mitteln beseitigen kann. Damit
eine Kündigung wegen Schlechtleistung und Fehlverhalten rechtssicher und durchsetzbar ist, müssen zuvor die Leistungspflichten des Arbeitnehmers genau unter die Lupe genommen werden. Referent Reinhard Engshuber,
Arbeitsrichter am Landesarbeitsgericht, weiß, woran eine Kündigung scheitern kann.
Er erklärt, wann eine arbeitsrechtlich relevante Schlechtleistung vorliegt und wo die Grenzen zur Leistungsunfähigkeit liegen. Er vermittelt den Teilnehmern, wie die fehlerfreie Dokumentation von mangelhaften Leistungen und Leistungsvergleiche mit anderen Arbeitnehmern gelingt und zeigt, wie
sich typische Fehler bei Abmahnung und Kündigung vermeiden lassen.
Die Teilnehmer lernen die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
kennen und erfahren, worauf sie bei der Beteiligung des Betriebsrats achten müssen. Anhand von praktischen Fällen üben die Teilnehmer, wie die richtige Taktik im Kündigungsschutzprozess aussehen kann und profitieren von Musterformulierungen und Checklisten, die der Referent zusammengestellt hat.
Weitere Informationen unter:
http://www.haufe-akademie.de